15.11.2022

Die Arbeitszeiterfassung wird Pflicht – Immer einen Zug voraus sein!

Wir unterstützen Sie mit unserer Lösung "OptiControl"

Bestimmt haben Sie auch schon von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gehört. Der Beschluss vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2019 sagt aus, dass eine EU-weite Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten besteht – auch in Deutschland. 
 
Sorgen Sie frühzeitig vor – und machen Sie sich schon jetzt Gedanken, wie Sie eine digitale Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen einführen. Ganz ohne Zeitdruck – sorgen Sie vor, damit Sie zukünftig nicht mit Bußgeldern belastet werden, die durchaus drohen können. 
 
Viele Bauunternehmen erfassen schon heute die Arbeitszeiten der gewerblichen Mitarbeitenden auf Baustellen. Erweitern Sie jetzt ganz einfach die Lösung von OptiControl – auch für das kaufmännische Personal (egal ob zu Hause oder im Büro). 
 
Das ist was für Sie? Dann melden Sie sich direkt bei uns unter 05975 9282-0 oder unter vertrieb@optitime.de und wir stellen Ihnen unsere Lösungen vor.